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Vorschriften und Beschränkungen für den Abbau oder Export vonBurmesischer Bernstein.

Es gibt mehrere Vorschriften und Beschränkungen für den Abbau und Export von birmanischem Bernstein in Myanmar.

Visual image of Burmese Amber mine is Kachin State, Myanmar

1.Bergbaubeschränkungen:Der Abbau von birmanischem Bernstein ist in Myanmar stark eingeschränkt und nur in bestimmten Gebieten des Kachin-Staates erlaubt. Damit soll die Umwelt geschützt und illegale Bergbauaktivitäten verhindert werden.

2.Umweltvorschriften:Der Abbau von birmanischem Bernstein kann negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, und es gab Forderungen, den Abbau von Bernstein in Myanmar zu begrenzen oder einzustellen. Die Regierung von Myanmar hat dem Abbau von Bernstein strenge Vorschriften auferlegt, um Umweltschäden zu vermeiden.

3.Ausfuhrbeschränkungen:Der Export von birmanischem Bernstein wird von der Regierung Myanmars eingeschränkt, um sicherzustellen, dass die Einnahmen aus dem Bernstein für die Entwicklung Myanmars verwendet werden.

4.Qualitätskontrolle:Die Regierung von Myanmar hat ein Qualitätskontrollsystem für den Abbau, das Schleifen und den Export von birmanischem Bernstein eingerichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass nur qualitativ hochwertiger Bernstein exportiert wird, und um den Verkauf von gefälschtem oder minderwertigem Bernstein zu verhindern.

Genehmigungspflicht: Die Ausfuhr von Burmesen

Im Jahr 2020 verbot die Regierung von Myanmar den Export von Rohbernstein, um den Wert von Myanmars Bernstein zu steigern, indem er vor dem Export vor Ort verarbeitet wird. Dies wird auch die Einnahmen aus dem Amber erhöhen.

Insgesamt hat die Regierung von Myanmar strenge Vorschriften und Beschränkungen für den Abbau und Export von birmanischem Bernstein eingeführt, um die Umwelt zu schützen, die Qualität des Bernsteins sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Einnahmen aus dem Bernstein für die Entwicklung Myanmars verwendet werden.

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